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Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die Möglichkeiten der Behandlung in unserer Praxis mit Akupunktur und Traditioneller Chinesischer Medizin verschaffen. Nach einer allgemeinen Einführung in das Thema informieren wir Sie darüber, welche Methoden es gibt und bei welchen Krankheitsbildern diese in Frage kommen. Die Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen werden erläutert und erklärt, unter welchen Bedingungen Sie Akupunkturbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen können. Abschließend erhalten Sie Informationen zu den Kosten. Bedeutung in der europäischen Medizin In den letzten Jahrzehnten hat sich der Einsatz der Akupunktur, aber zunehmend auch anderer Methoden der Traditionellen Chinesischen Medizin, auch in der europäischen Medizin bewährt. Sie kommen am Häufigsten als Schmerzbehandlungsmethode zum Einsatz, stellen ihre Wirksamkeit jedoch auch im Bereich der Allergiebehandlung und anderer Störungen der körperlichen Regulationsmechanismen unter Beweis. Insbesondere können folgende Krankheitsbilder behandelt werden: |
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Entwicklung der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) Bei der TCM handelt es sich um eine Medizinform, deren Ursprünge uns sogenannten "Schulmedizinern" befremdlich vorkommen, da sie nicht auf der Basis wissenschaftlicher Studien und Erkenntnisse entstanden ist, sondern sich durch Beobachtungen und Weitergabe von Erfahrungen im fernen Osten über Tausende von Jahren entwickelt hat. Insbesondere wurde beobachtet, dass sich Schmerzen und Krankheitsverläufe durch die Manipulation bestimmter Punkte auf dem Körper beeinflussen lassen. Der asiatischen Lebensphilosophie entsprechend wurden hierfür Veränderungen der Körperenergie bzw. (vereinfacht gesagt) ihrer Untergruppen, der fünf Elemente für diese Wirkung verantwortlich gemacht. Was beinhaltet die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)? Nach chinesischer Auffassung sind unter der Körperoberfläche mehrere Hundert Akupunkturpunkte verteilt, die sich überwiegend auf 12 so genannten Meridianen befinden, Linien, die den Körper sozusagen von Kopf bis Fuß überziehen. Die Chinesen gehen davon aus, dass sich auf diesen Linien oder Kanälen die Lebensenergie des Körpers, das so genannte Qi (Yin und Yang), bewegt und dass eine Störung dieses Qi-Flusses zu Krankheiten bzw. Störungen der Befindlichkeit führen. Die Akupunkturpunkte lassen sich auf verschiedene Weise beeinflussen. Die bekannteste Methode ist die klassische
Diese Punkte lassen sich aber auch auf andere Weise therapieren, wie z.B. durch
Darüber hinaus haben sich auch in besonders gelagerten Fällen Mikrosystem-Behandlungen bewährt, wie z.B.
Ferner kommen im Rahmen der TCM andere Methoden zum Einsatz, die in ihrem Zusammenwirken das Behandlungsergebnis verbessern helfen, wie z.B.
Dafür kann es sinnvoll sein, durch bestimmte Methoden zu einer so genannten chinesischen Diagnose zu kommen. Hierzu gehört ggf.
Wir beraten Sie gern, welche Behandlungsmethode für Sie von Nutzen sein kann. Akupunktur zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen: Aufgrund der überragend positiven Ergebnisse der über 5 Jahre bundesweit durchgeführten Akupunkturstudien im Rahmen der Modellvorhaben der Krankenkassen, an denen auch viele von Ihnen in unserer Praxis teilnehmen konnten hat der "gemeinsame Bundesausschuss" beschlossen, dass Akupunktur ab 1.1.2007 in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen wird. Wer darf auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen behandelt werden? Patienten: Für die Inanspruchnahme sind nur bestimmte Diagnosen zugelassen.
Außerdem dürfen gesetzliche Versicherte in einem bestimmten Zeitabschnitt nur eine festgelegte Anzahl von Behandlungen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sind 10 Behandlungen pro Jahr je Diagnose möglich. Auf Antrag mit besonderer Begründung bis zu 15 Sitzungen. Von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden Kosten für eventuell notwendige Behandlungen mit Ohr-Akupunktur, Elektroakupunktur, Schröpfbehandlung, Moxibustion, Ernährungsempfehlungen etc. Sollten Sie diese Leistungen wünschen, würden sie als individuelle Gesundheitsleistung gesondert in Rechnung gestellt. Wir informieren Sie während der Behandlung gern über Möglichkeiten und Kosten dieser alternativen Therapieformen. Wer darf auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln? Ärzte: Voraussetzung für die Zulassung zur "Kassenakupunktur" ist eine mindestens 200-stündige Akupunkturausbildung, deren Erfolg mit einer Prüfung bei der Ärztekammer bestätigt werden muss. Ferner ist bis zum 1.1.2008 eine 80-stündige Ausbildung in "psychosomatischer Grundversorgung", die sich mindestens über 6 Monate erstrecken muss sowie eine ebenfalls 80-stündige Ausbildung in "spezieller Schmerztherapie" nachzuweisen, um die Zulassung zu erhalten. Dr. Schmidt, und Dr. Drieschner sind Mitglieder der Forschungsgruppe Akupunktur und TCM und verfügen seit Jahren über das B-Diplom für Akupunktur und TCM (mehr als 400 Stunden Ausbildung) sowie langjährige Erfahrung. Dr. Huttegger besitzt das A-Diplom und befindet sich auf dem Weg zum B-Diplom. Ferner dürfen die drei Ärzte die Zusatzbezeichnung "Akupunktur" der Ärztekammer Schleswig-Holstein führen. Da auch sie alle weiteren oben bezeichneten Voraussetzungen erfüllen, wurden die drei Ärzte von der Kassenärztlichen Vereinigung unbefristet für die Durchführung der Akupunktur bei gesetzlich versicherten Patienten zugelassen. Die Durchführung der Behandlung ist durch eine aufwendige Dokumentation nachzuweisen, die unter anderem Aussagen zu Schmerzstärke und -dauer enthalten muss. Wir bitten daher unsere Akupunktur-Patienten durch sorgfältige Beantwortung der Eingangs- und Abschlussfragebögen sowie gewissenhafte Führung der Schmerzprotokolle zur Erfüllung dieser "Spielregeln" beizutragen. Die Kassenärztliche Vereinigung ist verpflichtet, die an der Patientenversorgung teilnehmenden Ärzte bezüglich des Einhaltens dieser Behandlungsbedingungen regelmäßig zu überprüfen. Abrechnungsverfahren für privatversicherte Patienten und Beihilfe-Empfänger: Die Akupunkturleistung ist inzwischen Bestandteil der Ärztlichen Gebührenordnung GOÄ (Ziffer 269 und 269a) geworden ist und stellt daher grundsätzlich eine erstattungsfähige Leistung dar. Es wird Ihnen also in üblicher Weise eine Rechnung auf der Grundlage der GOÄ zugehen, die Sie beim Kostenträger einreichen können. Akupunktur und TCM als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL): Alle Leistungen, die durch die Modellvorhaben der gesetzlichen Krankenkassen nicht abgedeckt sind, können selbstverständlich auch als IGeL-Leistung in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch, wenn Sie im Anschluss an Die eine Modell-Behandlung eine Fortsetzung wünschen bzw. die vorgeschriebene Wartezeit bis zu Wiederholungs-Behandlung noch nicht abgelaufen ist. Für Sie gelten die gleichen Grundsätze wie im privatärztlichen Bereich. (Preisübersicht) Ablauf der Behandlung: Wenn Sie sich entschlossen haben, eine Akupunkturbehandlung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie an der Rezeption Termine und bekommen die notwendigen Formulare ausgehändigt. Ferner wird Ihnen ein Schmerzprotokoll ausgehändigt, das eine genaue Erklärung darüber enthält, wie es ausgefüllt wird. Während der Behandlung verbleiben die Akupunktur-Nadeln ca. 30 Minuten, so dass Sie sich incl. Organisationszeit und Setzen der Nadeln auf jeweils ca. 1 Stunde Zeitaufwand einstellen sollten. Da Sie während der Behandlung entspannt liegen sollten, findet diese in speziell hierfür eingerichteten Therapieräumen statt. Falls Sie zur Entspannung eigene Kissen, Handtücher etc. mitbringen möchten, ist dies selbstverständlich gestattet. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internet-Seite der Forschungsgruppe Akupunktur und TCM [Seitenanfang] [Indikationen] [Kassen-Akupunktur] [Privatbehandlung] [IGeL] [TCM] [Home] |
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