|
Praxisgebühr (besser "Kassengebühr") Der Zuzahlungsrechner Gesetzlich Krankenversicherte sind seit 1. Januar 2004 verpflichtet, mindestens 1 x pro Quartal eine Gebühr von € 10.- zu entrichten. Die Vertragsärzte sind gezwungen, diese zu kassieren und an die Krankenkassen weiterzuleiten. Trotz erheblichen personellen Mehraufwandes erhält der Arzt für diese "Inkasso-Tätigkeit" keine Entschädigung, sondern steht für ggf. nicht eingetriebene Gebühren mit seinem Honorar gerade. Wir bitten daher um Verständnis, wenn das Praxisteam, das intensiv geschult wurde, um die sehr komplizierte Gesetzgebung zu durchschauen, darauf bestehen muss, vor der Behandlung die Gebühr zu kassieren. Sollten Sie dennoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, halten wir umfangreiches Informationsmaterial für Sie bereit. Die beste Möglichkeit mit der Gebühr verbundenen Aufwand und Ärger zu vermeiden besteht darin, eine Überweisung Ihres Hausarztes vorzulegen. Grundsätzlich können Sie die Gebühr in bar oder per EC-Karte entrichten. Ausnahmsweise kann auch eine Einzugsermächtigung akzeptiert werden. |