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Rezepte, Verordnungen und Bescheinigungen Für gesetzlich Krankenversicherte unterliegt die Ausstellung von Rezepten und Verordnungen bezüglich Art und Menge strengen Auflagen. Wir bitten Sie daher, den Wunsch nach einer Folgeverordnung spätestens am Vortage bei uns persönlich, telefonisch, per Fax oder eMail anzufordern. Nach Prüfung der Verordnungsmöglichkeit werden wir sie an der Anmeldung zur Abholung bereit legen. In Ausnahmefällen können wir Ihnen Wiederholungsrezepte und Überweisungsscheine auch nach telefonischer Anforderung zusenden - hinterlegen Sie bitte für solche Fälle einen frankierten Umschlag mit Ihrer Adresse. Grundsätzlich behalten wir uns vor im Einzelfall zu entscheiden, ob zuvor ein erneuter persönlicher Arztkontakt notwendig ist. Heilmittelverordnung Die
Möglichkeit der Heilmittelverordnung (z.B. Physiotherapie) ist seit
1. Juli 2004 durch den neuen Heilmittelkatalog erneut erheblich
reglementiert worden. Über die Konsequenzen für Ihre Behand- |